
Aktuelle Hinweise zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, mit der zweiten Phase der Überbrückungshilfe erhalten Betroffene einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % bestimmter
Die Steuerberatungsgesellschaft Löffler | Wulff und Partner zeichnet sich durch ein modernes Leistungsportfolio aus. Mit vier Steuerberatern und unserem kompetenten Team von über 30 Mitarbeitern sind wir an unseren zwei Standorten in Mittelfranken und weit darüber hinaus für Sie da.
Steuerberatung und Steuergestaltung stellt den Kernpunkt unserer Tätigkeiten dar. Zudem erstellen wir ihre Finanzbuchhaltung, ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
Wir zeigen Ihnen die Vorteile effizienter, digitaler Prozesse in Ihrem Unternehmen. Digitalisierung ist nicht nur in aller Munde, sondern ein wichtiger Faktor für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Ob Handwerksunternehmen, Industriebetrieb oder Freiberufler. Ein Großteil unserer Beratung erfolgt für inhabergeführte Unternehmen und deren Gesellschafter.
Wir sind selbst Unternehmer und kennen daher die Belange, Wünsche und Sorgen von mittelständischen Unternehmen.
Ob Betriebswirtschaftliche Beratung, Nachfolgeplanung oder der Wahl der richtigen Rechtsform. Gemeinsam mit dem Unternehmer erarbeiten wir steueroptimale Konzepte und begleiten ihr Unternehmen über Generationen hinweg.
Rechtliche Sachverhalte können hierbei schnell und professionell mit unserem Kooperationspartner, Dres. Schacht & Kollegen Rechtsanwälte geklärt werden. Daneben verfügen wir über ein ausgeprägtes Netzwerk zu Banken, Versicherungen und weiteren Spezialisten aus der Steuer- und Unternehmensberatung.
Zeiten ändern sich. Wir sind uns bewusst, dass ein erfolgreicher Unternehmer im 21. Jahrhundert nicht mehr auf einen Brief wartet. Denn das machen und wollen wir selbst auch nicht.
Eine unserer Stärken ist eine schnelle Kommunikation. Ob über E-Mail, Besprechungen über Teams oder Skype oder im Einzelfall eine kurze Abstimmung über WhatsApp. Kommunikation muss schnell und zeitunabhängig sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, mit der zweiten Phase der Überbrückungshilfe erhalten Betroffene einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % bestimmter
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, können Sie als Arbeitgeber in der Zeit von 01.03.2020 bis 31.12.2020 Ihren Beschäftigten Sonderzahlungen in Höhe
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, soll die Umsatzsteuer im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw.