Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Wir empfehlen Ihnen hierfür eine eigene E-Mailadresse einzurichten, z.B. Rechnung@musterfirma.de
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Die Versandpflicht der E-Rechnung erfolgt stufenweise:
- Ab 01.01.2027 gilt: Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich, die im Vorjahr die Umsatzgrenze von 800.000 € überschritten haben, müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2028 gilt: Alle Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich müssen E-Rechnungen versenden.
Zulässige Formate der E-Rechnung sind:
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1
- XRechnung
Ungültige Formate sind:
- alle anderen Formate wie z.B. PDF-Rechnung, Papierrechnung, u.a.
Angaben in der E-Rechnung:
Rechnungsangaben bleiben unverändert bestehen und sind zu prüfen.
Aufbewahrungspflicht:
Die E-Rechnung muss revisionssicher aufbewahrt werden.
Ausnahme:
Rechnungen an Privatkunden sind von dieser Regelung nicht betroffen. Kleinbetragsrechnungen bis 250€ sind von dieser Regelung verschont.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an!