Löffler | Wulff + Partner Steuerberatung

E-Rechnung – Betrifft mich das auch? Das Wichtigste in Kürze!

1

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Wir empfehlen Ihnen hierfür eine eigene E-Mailadresse einzurichten, z.B. Rechnung@musterfirma.de.

Die Versandpflicht der E-Rechnung erfolgt stufenweise:

  • Ab 01.01.2027 gilt: Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich, die im Vorjahr die Umsatzgrenze von 800.000 € überschritten haben, müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen versenden.
  • Ab 01.01.2028 gilt: Alle Unternehmer und Kleinunternehmer im inländischen B2B Bereich müssen E-Rechnungen versenden.

Zulässige Formate der E-Rechnung sind:

  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1
  • XRechnung

Ungültige Formate sind:

  • alle anderen Formate wie z.B. PDF-Rechnung, Papierrechnung, u.a.

Angaben in der E-Rechnung:

Rechnungsangaben bleiben unverändert bestehen und sind zu prüfen.

Aufbewahrungspflicht:

Die E-Rechnung muss revisionssicher aufbewahrt werden.

Ausnahme:

Rechnungen an Privatkunden sind von dieser Regelung nicht betroffen. Kleinbetragsrechnungen bis 250€ sind von dieser Regelung verschont.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an!

Jetzt Steuern sparen:

Mit der Anmeldung zu unserer Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen und wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer Steuer!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Brevo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Teilen:

Weitere Beiträge:

ehrung ehrengruber luft

Grund zum Feiern bei Löffler | Wulff + Partner

Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier der Steuerkanzlei Löffler | Wulff + Partner standen Ehrungen der Mitarbeiter im Mittelpunkt. Sowohl berufliche Erfolge als auch langjährigeBetriebszugehörigkeiten wurden gewürdigt.

Löffler Weißenburg Steuerberatung Datev

Mandanten-Fernbetreuung Kunden-Modul (für Windows)

Mit dem Kunden-Modul der Mandanten-Fernbetreuung (für Windows) ermöglichen Sie Ihrem Berater nach explizit erteilter Zustimmung Ihren PC über das Internet einzusehen und zu steuern. Der Berater wiederum kann Ihnen Einsicht auf den Bildschirminhalt seines Rechners geben. Durch den gemeinsamen Blick auf einen Bildschirm oder durch das Steuern Ihres Rechners – online über Internet – können Fragen schnell und einfach geklärt werden.