
Grundsteuerreform: Sprint statt Dauerlauf
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht
Vor wenigen Tagen gab es einen besonderen Anlass zum Feiern. Werner Löffler, unser geschäftsführender Gesellschafter und Namensgeber der Kanzlei wurde 70 Jahre alt. Das gesamte
Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform wurde der Ermittlungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte auf den 01. Januar 2022 vorgelegt. Nach unserem Kenntnisstand soll § 12 der Bayerischen
Mit der Überbrückungshilfe III Plus wird der Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 unterstützt. Dabei wurde die ausgelaufene Überbrückungshilfe III nicht nur um weitere Fördermonate
Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von bebauten Grundstücken, erfolgt häufig unter Zurückbehaltung von Nießbrauchsrechten. In der Praxis wird die Schenkung von Grundstücken auch mit einem
Nach langer Zeit konnte wieder eine Betriebsveranstaltung stattfinden, an der auch langjährigen Kolleginnen und Kollegen Lob und Anerkennung ausgesprochen wurde. Bereits seit 40 Jahren ist
Die Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets erfolgt ab dem 01.07.2021. Damit wird u.a. die bisherige Versandhandelsregelung abgeschafft und durch neue sog. Fernverkaufsregelungen bei Lieferungen an Nichtunternehmer ersetzt. Zudem wird der sog. Mini‐One‐Stop‐Shop (MOSS)
Berliner Testament Als Berliner Testament wird eine testamentarische Regelung bei Eheleuten bezeichnet, bei denen die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre gemeinsamen Kinder
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, mit der zweiten Phase der Überbrückungshilfe erhalten Betroffene einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % bestimmter
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, können Sie als Arbeitgeber in der Zeit von 01.03.2020 bis 31.12.2020 Ihren Beschäftigten Sonderzahlungen in Höhe
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, soll die Umsatzsteuer im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw.
Wir freuen uns, dass wir mit einem weiteren Berufsträger unser Führungsteam verstärken konnten. Tobias Gruber war zuvor über vier Jahre in einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei in München tätig.
Beliebte Beiträge