Jahresabschluss – nicht nur für das Finanzamt
Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und liefert einen Überblick über die finanziellen Situationen. Dabei wird der Jahresabschluss immer zum Ablauf eines Geschäftsjahres fällig. Somit erfüllt der Jahresabschluss vor allem zwei grundlegende Funktionen: Informationsfunktion und Zahlungsbemessungsfunktion. Während die Informationsfunktion Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens gibt, dient die Zahlungsbemessungsfunktion zur Ermittlung des Ausschüttungsbetrages.
Wir erstellen alle betrieblichen Jahresabschlüsse sowie alle Steuererklärungen für Privatpersonen, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften und für sämtliche Branchen.
Steuererklärung – alle Jahre wieder
Bei einer Steuererklärung werden sowohl die steuerpflichtigen Einnahmen als auch die Ausgaben, die zu einer Minderung der Steuerlast führen, ermittelt.
Egal ob berufliche Kosten, Versicherungsbeiträge, ein häusliches Arbeitszimmer oder Werbekosten, diese Liste an absetzbaren Ausgaben ließe sich noch unendlich erweitern. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Insbesondere das deutsche Steuersystem gilt als eines der schwierigsten weltweit.
Darum steht Löffler | Wulff + Partner Ihnen als Berater in jeglichen steuerlichen Belangen zur Seite.
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