Neue Bodenrichtwerte bereits zum 01. Januar 2022. Erhöhungen sind zu erwarten.
Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform wurde der Ermittlungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte auf den 01. Januar 2022 vorgelegt. Nach unserem Kenntnisstand soll § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) nun zeitnah durch eine Verordnungsänderung angepasst werde. Für geplante Immobilienübertragungen, bspw. im Wege der Schenkung, gilt es, in den verbleibenden Wochen des laufenden Kalenderjahres noch rechtzeitig einen Notartermin […]