Grundsteuerreform: Sprint statt Dauerlauf
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärt. Aus diesem Grund muss für alle deutschen Immobilien eine Neubewertung mit Stichtag 1. Januar 2022 erfolgen. Auf dieser Grundlage werden die Städte und Gemeinden die „neue“ Grundsteuer […]