Grundsteuerreform: Sprint statt Dauerlauf
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärt. Aus diesem Grund muss für alle deutschen Immobilien eine Neubewertung mit Stichtag 1. Januar 2022 erfolgen. Auf dieser Grundlage werden die Städte und Gemeinden die „neue“ Grundsteuer […]
Neue Bodenrichtwerte bereits zum 01. Januar 2022. Erhöhungen sind zu erwarten.
Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform wurde der Ermittlungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte auf den 01. Januar 2022 vorgelegt. Nach unserem Kenntnisstand soll § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) nun zeitnah durch eine Verordnungsänderung angepasst werde. Für geplante Immobilienübertragungen, bspw. im Wege der Schenkung, gilt es, in den verbleibenden Wochen des laufenden Kalenderjahres noch rechtzeitig einen Notartermin […]