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Grundsteuerreform: Sprint statt Dauerlauf
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht
Startschuss fällt am 1. Juli 2022. Gefinisht werden soll bis spätestens 31. Oktober 2022. Die Bemessung der Grundsteuer wurde bereits im Sommer 2018 vom Bundesverfassungsgericht
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