Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
mit der zweiten Phase der Überbrückungshilfe erhalten Betroffene einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % bestimmter Fixkosten. Nach einigen Verwirrungen kurz vor Weihnachten wurde vom Bundeswirtschaftsministerium am vergangenen Freitag klargestellt, dass die Höhe der Förderung beihilferechtlich gedeckelt ist. Im Grunde ist nunmehr auch Voraussetzung, dass im beihilfefähigen Zeitraum Verluste entstanden sind.
Inzwischen sind auch weitere Eckpunkte zur dritten Phase der Überbrückungshilfe bekannt geworden. Diese umfasst die Fördermonate Januar 2021 bis Juni 2021 und beinhaltet zudem die sog. Neustarthilfe für Soloselbständige.
Seit 23. Dezember 2020 können Anträge auf Dezemberhilfe gestellt werden. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis 31. Januar 2021 eingereicht werden. Inzwischen sollen auch die „technischen Schwierigkeiten“ seitens der auszahlenden Stellen behoben worden sein, sodass die restliche Auszahlung der Novemberhilfe in Kürze erfolgen müsste.
Auführliche Informationen zu den vorstehenden Punkten entnehmen Sie bitte unserer Mandanteninformation. Diese können Sie unter dem nachstehenden Link herunterladen: Mandanteninformation zur Überbrückungshilfe III
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ihre Steuerkanzlei
Löffler | Wulff + Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH