Corona Hilfen für Unternehmen: Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, können Sie als Arbeitgeber in der Zeit von 01.03.2020 bis 31.12.2020 Ihren Beschäftigten Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Zwar wird diskutiert, den Bezugszeitraum für die Begünstigung über den 31.12.2020 hinaus zu verlängern. Da dies jedoch […]